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19 janv. 2012

DAAD-Heidelberg-Programm zur Förderung internationaler Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, Winter-Semester 2012/2013, Heidelberg (limite: 30 avr. 2012)

Information transmise par A. Gonzales:
DAAD-Heidelberg
Programm zur
Förderung internationaler Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler 
Teilnahme im Winter-Semester 2012/2013

Heidelberg
(limite: 30 avril 2012)
Présentation
Welche Ziele hat das Programm? 
Ziel des Programms ist es, jüngeren ausländischen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen einen kurzzeitigen Lehr- und Forschungsaufenthalt an der Juristischen Fakultät in Heidelberg zu ermöglichen. Neben einer Vertiefung der Verbindungen nach Deutschland soll durch das Programm auch das Deutsche als internationale Wissenschaftssprache gefördert werden. 

Die Heidelberger Juristische Fakultät knüpft mit ihren drei Schwerpunkten Grundlagenorientierung, Praxisorientierung und Internationalisierung an eine spezifische, vor allem seit dem 19. Jahrhundert deutliche Rolle an. Seinerzeit strahlte Heidelberger Wissenschaft auf ganz Europa aus und trug in zahlreichen Ländern zu zeitgemäßer Begriffs- und Systembildung bei. Ein typisches Beispiel ist die Lehre französischen Zivilrechts, die bis heute in Inhalt und Struktur französischer Lehrbücher fortwirkt; ein anderes nach 1945 die Lehre Gustav Radbruchs. 

Diese Tradition wird fortgeführt auf gleicher Augenhöhe mit ausländischen Rechtskulturen und mit besonderer Hinsicht auf die auswärtige Fortentwicklung und Verbesserung ursprünglich in der deutschen Rechtswissenschaft und Praxis entwickelter Konzepte: Heute kann die deutsche Rechtskultur ihrerseits von solchen intelligenten Rezeptionsprozessen lernen. 

Junge Wissenschaftler, die bereits erfolgreich Teile ihres Werdeganges an deutschen Hochschulen und in Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Rezeption absolviert haben, sind die besten Partner für einen solchen Dialog. Die Fakultät will dabei junge Kolleginnen und Kollegen für das Programm gewinnen, die in ihren Heimatländern bereits die erste Stufe des Dozentenstatus erreicht haben; und sie will Rücksicht nehmen auf die praktische Schwierigkeit, in dieser Lage ein ganzes Jahr der Heimatuniversität fernzubleiben. 

Vor allem wünscht sie, dass Heidelberger Studenten in den genannten Dialog aktiv einbezogen werden. Das Seminar als Veranstaltungsform macht dies möglich: Die in Heidelberg durchgeführten Forschungen sollen unmittelbar zum Gegenstand eines vom Stipendiaten zu leitenden Seminars gemacht werden. Dies gibt den Eingeladenen zugleich Gelegenheit, diese Veranstaltungsform zu praktizieren, die es in vielen ausländischen Staaten nicht gibt und die von in Deutschland ausgebildeten Hochschullehrern oft vermisst wird. 

Die Arbeit in Heidelberg soll nach alldem sowohl Grundlagen als auch Anwendungsfelder des Rechts berühren, Relevanz aus Sicht sowohl der Rechtskultur des wissenschaftlichen Stammsitzes wie der deutschen Rechtskultur aufweisen, Synergien mit eigenen Vorarbeiten des/der Bewerbers/in ermöglichen, einen realistischen Umfang aufweisen und sich zur Diskussion mit Heidelberger Studierenden und Doktoranden im Rahmen eines anzubietenden Seminars eignen. 

Wer kann sich bewerben? 
Bewerbungen setzen voraus: 
  • Promotion zum Dr. iur. oder zu einem international anerkannten rechtswissenschaftlichen Äquivalent, 
    • solide Kenntnisse der deutschen Sprache, 
    • überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit, 
  • Einladungsschreiben eines/r Privatdozenten/in oder Professors/in der Heidelberger Juristischen Fakultät (kein Gutachten erforderlich), 
    • durch Publikationen dokumentierte Forschungstätigkeit im Bereich des Privatrechts – insbesondere des Bürgerlichen Rechts –, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und/oder einer Grundlagendisziplin, namentlich zu internationalen Einflüssen des deutschen Rechts, etwa im Heimatland des Bewerbers. 
  • Die Lehr- und Forschungstätigkeit in Heidelberg muss mit den dienstlichen Verpflichtungen im Heimatland vereinbar sein. 
  • Wer bereits Inhaber einer ordentlichen Professur oder eines Pendants hierzu ist, sollte von einer Bewerbung absehen. 
Was wird gefördert? 
Die Stipendienleistungen des DAAD beinhalten ein 3-monatiges Stipendium mit 
  • einem monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.840 Euro, 
  • einem Reisekostenzuschuss für die Reise vom Heimatort zum Gastinstitut und zurück, 
  • einer Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Deutschlandaufenthalt. 
Die Fakultät bietet administrative Betreuung für die Familien der Stipendiaten und einen personalisierten Sprachkurs zur Perfektionierung der Deutschkenntnisse an. 

Es wird angestrebt, je zwei Forscher/innen aus dem Bereich des Privatrechts sowie des Öffentlichen Rechts und ein/e Forscher/in aus dem Bereich des Strafrechts / der Kriminalwissenschaften zu fördern. 

Welche Rahmen-bedingungen sollen erfüllt sein? 
Nur Anträge in deutscher Sprache, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist komplett ausgefüllt und vollständig belegt vorliegen, werden in die Bearbeitung genommen. 
Ein vollständiger Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen: 
  • Antragsformular, 
  • Darstellung der bisherigen Leistungen in Forschung und Lehre, 
  • Erläuterung des Untersuchungsthemas in Forschung und Lehre, 
  • Einladungsschreiben eines Heidelberger Dozenten, 
  • Lebenslauf, 
  • Publikationsliste. 

Antragsfrist 
Für eine Teilnahme im Winter-Semester 2012/2013 wird um Bewerbungen per E-Mail bis zum 30.04.2012 gebeten. 


Ansprechpartner und weitere Informationen 
Bitte richten Sie die Antragsunterlagen in einfacher Version an:
Dekanat der Juristischen Fakultät , 
z.Hd. 
Frau Dr. Simone Schmon